Eine Ausstellung von der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus im Verdi Bezirk Berlin-Brandenburg
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Mai 2010 Geschichte und Perspektive gewerkschaftlicher Gegenwehr gegen NPD & Co.Eine Ausstellung von der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus im Verdi Bezirk Berlin-Brandenburg Ab heute ist im Bautzener Gewerkschaftshaus die Ausstellung „Gewerkschaft gegen Rechtsaußen“ bis Ende August 2010 zu sehen. Sie zeigt die Auseinandersetzung der Gewerkschaften in Deutschland mit der extremen Rechten von 1945 bis heute. Sie besteht aus 7 Tafeln und ist im Treppenhaus des Bautzener Gewerkschaftshauses, Dr.-Maria-Grollmuß-Str.1, 02625 Bautzen zu den normalen Öffnungszeiten (i.d.R. 8.00 bis 16.00 Uhr; Freitag bis 13.00 Uhr) zu besichtigen.
Die Plakate finden Sie auch im Internet unter http://www.agrexive.de/cms/
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März 2010 E-Petition gegen ResidenzpflichtSeit dem 15. März steht eine E-Petition an den Bundestag gegen die Residenzpflicht zur Mitzeichnung im Netz. Innerhalb von sechs Wochen, also bis zum 27. April 2010, kann sich jede und jeder, die/der sich bei epetitionen.bundestag.de registriert, die Petition mitzeichnen und unterstützen. Wenn in den ersten drei Wochen mindestens 50.000 Unterzeichner/innen zusammenkommen, wird über sie im Petitionsausschuss öffentlich verhandelt. Eventuell unterstützen Abgeordnete des Bundestags die Petition, die dann dem Bundestag zum Beschluss vorgelegt wird.
Hier der Link zur Petition:
Wortlaut der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die "Residenzpflicht"
(Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) § 56 und §85 Punkt 2.) abgeschafft wird, die es Asylbewerber_innen und geduldeten Flüchtlingen verbietet, ihren Meldelandkreis ohne behördliche Ausnahmegenehmigung zu verlassen.
Begründung
Die Residenzpflicht, also das Verbot, den Meldelandkreis ohne behördliche Ausnahmegenehmigung zu verlassen, stellt für viele Betroffene eine enorme Einschränkung dar, der sie teilweise viele Jahre lang unterliegen. Das liefert sie der Willkür der Behörden aus, die über die Ausnahmegenehmigungen zu entscheiden haben. Viele setzen sich dann notgedrungen über das Verbot hinweg, was zu Prozessen, Geld- und Gefängnisstrafen führt, da Verstöße gegen die Residenzpflicht im Wiederholungsfall als Straftat gelten. Dabei nehmen sie nur wie wir alle ganz selbstverständlich ihr Recht aus Artikel 13 (1) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Anspruch, sich innerhalb des Landes frei zu bewegen. Der Besuch von Freunden, Verwandten und des Nachbarortes sollte möglich sein, ohne einen "Urlaubsschein" bei der Ausländerbehörde beantragen zu müssen, der von den Behörden oft abgelehnt wird.
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